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   BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02   

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https://dejure.org/2004,28382
BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02 (https://dejure.org/2004,28382)
BPatG, Entscheidung vom 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02 (https://dejure.org/2004,28382)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 25 W (pat) 202/02 (https://dejure.org/2004,28382)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Auch ist die rechtliche Differenzierung der erforderlichen Unterscheidungskraft einer Angabe nach dem Grad des an dieser Angabe bestehenden Freihaltungsbedürfnisses unzulässig (vgl Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8, Rdnr 64; EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Nach der "Biomild"-Entscheidung (vgl EuGH GRUR Int. 2004, 410) bleibt die bloße Kombination von Wortbestandteilen, von denen jeder Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibt, für diese Merkmale auch dann beschreibend, wenn es sich um eine sprachliche Neuschöpfung handelt.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Eine Marke ist auch dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn sie nur ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet, wenn sie also - auf den vorliegenden Fall bezogen - zum Ausdruck bringt, daß die Dienstleistung des Erstellens der fraglichen EDV-Programme für einen Einsatz in einem Anruf-Server bestimmt und geeignet ist (vgl EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Auch Wortzusammensetzungen, die als solche nicht lexikalisch nachweisbar sind, erfüllen nicht ohne weiteres die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), wenn es sich um eine sprachübliche, wenngleich auch möglicherweise neue Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Waren- oder Dienstleistungsbezug handelt.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Dieser Auffassung entspricht im übrigen auch die neuere Rechtsprechnung des BGH zur Frage der Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Auch Wortzusammensetzungen, die als solche nicht lexikalisch nachweisbar sind, erfüllen nicht ohne weiteres die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), wenn es sich um eine sprachübliche, wenngleich auch möglicherweise neue Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Waren- oder Dienstleistungsbezug handelt.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Abgesehen davon, daß die Vergeichbarkeit dieser Entscheidungen hier zumindest fraglich ist, weil sie sich zB mit dem Problem der Schutzfähigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (vgl EuGH NJW 2002, 2085 - BRAVO) oder dem des Unternehmenskennzeichens im Sinne von § 5 MarkenG befassen (vgl OLG München GRUR-RR 2002, 230 - Slow Food) oder auf besondere Bezeichnungsgewohnheiten auf dem betreffenden Warengebiet abstellen (vgl BGH GRUR 2002, 884 - B2-alloy), können selbst gleichlautende Markeneintragungen keine Bindungswirkung entfalten (vgl BGH GRUR 1999, 420 - K-SÜD; EuG MarkenR 2002, 600 - ELLOS für die GMV; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8, Rdnr 259 ff mwN).
  • BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99

    "B-2 alloy"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Abgesehen davon, daß die Vergeichbarkeit dieser Entscheidungen hier zumindest fraglich ist, weil sie sich zB mit dem Problem der Schutzfähigkeit nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG (vgl EuGH NJW 2002, 2085 - BRAVO) oder dem des Unternehmenskennzeichens im Sinne von § 5 MarkenG befassen (vgl OLG München GRUR-RR 2002, 230 - Slow Food) oder auf besondere Bezeichnungsgewohnheiten auf dem betreffenden Warengebiet abstellen (vgl BGH GRUR 2002, 884 - B2-alloy), können selbst gleichlautende Markeneintragungen keine Bindungswirkung entfalten (vgl BGH GRUR 1999, 420 - K-SÜD; EuG MarkenR 2002, 600 - ELLOS für die GMV; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 8, Rdnr 259 ff mwN).
  • EuG, 20.03.2002 - T-356/00

    DaimlerChrysler / OHMI (CARCARD)

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Die bloße Aneinanderreihung solche Bestandteile, die keine ungewöhnliche Änderung in syntaktischer oder semantischer Hinsicht enthält, kann danach nur zu einer Bezeichnung führen, die ausschließlich aus Angabe oder Zeichen besteht, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der genannten Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl auch EuG GRUR Int. 2002, 751 - CARCARD; GRUR Int. 2004, 324 - ROBOTUNITS).
  • EuG, 26.11.2003 - T-222/02

    HERON Robotunits / HABM (ROBOTUNITS)

    Auszug aus BPatG, 03.06.2004 - 25 W (pat) 202/02
    Die bloße Aneinanderreihung solche Bestandteile, die keine ungewöhnliche Änderung in syntaktischer oder semantischer Hinsicht enthält, kann danach nur zu einer Bezeichnung führen, die ausschließlich aus Angabe oder Zeichen besteht, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der genannten Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl auch EuG GRUR Int. 2002, 751 - CARCARD; GRUR Int. 2004, 324 - ROBOTUNITS).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.1997 - 1 U 101/97

    Streit über das Zustehen eines Urheberrechts an einem Bauwerk; Anforderungen an

  • OLG München, 28.03.2002 - 6 U 4008/01

    "Slow Food" als Unternehmenskennzeichen

  • BPatG, 15.11.2012 - 2 Ni 33/11
    Es gehört zum Grundwortschatz des Englischen, dessen Verständnis von den inländischen Verkehrskreisen zu erwarten ist, und hat umfangreichen Eingang in die deutsche Werbesprache gefunden (vgl. BPatG vom 14.2.2001, 29 W (pat) 277/99 - Business Call; BPatG vom 11.7.2001, 29 W (pat) 50/00 - CallConcept; BPatG vom 14.5.2003, 29 W (pat) 83/01 - CallOnline; BPatG vom 2.7.2003, 29 W (pat) 102/01 - Call 2 day; BPatG vom 3.6.2004, 25 W (pat) 202/02 - Callserver).
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "jurtel/JurCall" - zur Kennzeichnungskraft -

    Es gehört zum Grundwortschatz des Englischen, dessen Verständnis von den inländischen Verkehrskreisen zu erwarten ist, und hat umfangreichen Eingang in die deutsche Werbesprache gefunden (vgl. BPatG vom 14.2.2001, 29 W (pat) 277/99 - Business Call; BPatG vom 11.7.2001, 29 W (pat) 50/00 - CallConcept; BPatG vom 14.5.2003, 29 W (pat) 83/01 - CallOnline; BPatG vom 2.7.2003, 29 W (pat) 102/01 - Call 2 day; BPatG vom 3.6.2004, 25 W (pat) 202/02 - Callserver).
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